Die EHB ist durch die European Charter for Higher Education (ECHE) berechtigt, am Programm für Bildung, Jugend und Sport der Europäischen Union (ERASMUS+) teilzunehmen. Im Rahmen dieses Programms besteht die Möglichkeit zur finanziellen Förderung von Studiensemestern und Auslandspraktika, sofern sie an einer europäischen Partnerhochschule der EHB absolviert werden bzw. die Praxisstellen von der EHB anerkannt sind. Der Auslandsaufenthalt kann im Bachelorstudium nach dem ersten Studienjahr oder während des Master-Studiums stattfinden.
Praktika sind während des Studiums und auch im Anschluss an das Studium noch förderfähig.
Insgesamt können pro Studienzyklus mindestens zwei (60 Tage) bis höchstens 12 Monate gefördert werden.
Für Aufenthalte ab dem Sommersemester 2023 gelten folgende Fördersätze (Teilstipendium):
Tabelle 1: Erasmus+ Förderung KA103 für Studium und Praktikum Gruppe | Länder (Erasmus-Programmländer) | Erasmus+ Zuschuss pro Monat (30 Tage) für Studienaufenthalte | Erasmus+ Zuschuss pro Monat (30 Tage) für Praktika |
Gruppe 1 (höhere Lebenshaltungskosten) | Dänemark, Finnland, Island, Irland, Liechtenstein, Luxemburg, Norwegen, Schweden Partnerländer aus Region 14 (Färöer-Inseln, Schweiz, Großbritannien) | 600 Euro | 600 + 150 Euro |
Gruppe 2 (mittlere Lebenshaltungskosten) | Österreich, Belgien, Zypern, Frankreich, Griechenland, Italien, Malta, Niederlande, Portugal, Spanien Partnerländer aus Region 13 (Andorra, Monaco, San Marino, Vatikan Staat) | 540 Euro | 540 +150 Euro |
Gruppe 3 (niedrigere Lebenshaltungskosten) | Bulgarien, Kroatien, Tschechische Republik, Estland, Ungarn, Lettland, Litauen, Polen, Rumänien, Serbien, Slowakei, Slowenien, Nordmazedonien, Türkei | 490 Euro | 490+ 150 Euro |
Weitere mögliche Top-Ups:
Social Top-Up in Höhe von monatlich 250 Euro für Studierende mit geringeren Chancen:
- Studierende und Graduierte mit einer Behinderung ab GdB 20 oder chronischer Erkrankung
- Studierende und Graduierte, die mit Kindern ihren Auslandsaufenthalt durchführen
- Erstakademikerinnen und Erstakademiker (Studierende aus einem nicht-akademischen Elternhaus)
- erwerbstätige Studierende, die im Rahmen ihres Auslandsaufenthalts ihre Erwerbstätigkeit nicht weiterführen können
Top-Up in Höhe von einmalig 50 Euro für "Grünes Reisen"
Möglichkeit für bis 4 weiteren geförderten Tagen für "Grünes Reisen"
| Internationale (außereuropäische) Mobilitäten | Partnerländer in Erasmus | | |
| | Outgoing-Studierende in Partnerländer außer Region 5 und 14 (Projekt 2021) und Region 13 und 14 (Projekt 2022) | 700 Euro | 700 Euro |
Weitere mögliche Top-Ups:
Social Top-Up in Höhe von monatlich 250 Euro für Studierende mit geringeren Chancen:
- Studierende und Graduierte mit einer Behinderung ab GdB 20 oder chronischer Erkrankung
- Studierende und Graduierte, die mit Kindern ihren Auslandsaufenthalt durchführen
- Erstakademikerinnen und Erstakademiker (Studierende aus einem nicht-akademischen Elternhaus)
- erwerbstätige Studierende, die im Rahmen ihres Auslandsaufenthalts ihre Erwerbstätigkeit nicht weiterführen können
für nachhaltiges Reisen: 50 EUR einmalig + bis zu 4 zusätzliche Tage
der zusätzliche Betrag zur individuellen Unterstützung für Praktika in Höhe von 150 EUR pro Monat gilt nur bei Mobilität in Partnerländer der Regionen 13 und 14
Darüber hinaus bietet das ERASMUS+-Programm folgende Leistungen:
- Befreiung von Studiengebühren an der Partnerhochschule (ausgenommen sind Verwaltungsbeiträge und Beiträge zur studentischen Selbstverwaltung)
- Begleitende Online-Sprachkurse
- Anerkennung der Studienleistungen im Ausland (ECTS-Credits)
Bitte bewerben Sie sich bis zum
15. September für das nachfolgende Sommersemester
15. März für das nachfolgende Wintersemester
Erforderliche Unterlagen:
- Motivationsschreiben
- Tabellarischer Lebenslauf
- Notenspiegel
- Immatrikulationsbescheinigung
- Sprachnachweise (wenn keine weiteren Sprachnachweise vorhanden sind, reichen Sie bitte Ihr Abiturzeugnis ein.)
Auswahlkriterien:
- Notendurchschnitt
- Sinnhaftigkeit des Vorhabens
- Sprachkenntnisse
- Engagement